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OUTPERFORMER im unabhängigen „Härtetest“ von FOCUS-MONEY-Versicherungsprofi

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Fragen und Antworten

Vertragliches

In welcher Form wird über die Wertentwicklung laufender Vorsorgeverträge informiert?

Sie erhalten jährlich von uns eine Mitteilung, die Sie über den Wert der Anteilseinheiten beziehungsweise den Wert des Vertragskapitals informiert. Bei Bedarf können Sie eine aktuelle Wertmitteilung auch bei uns anfordern.

Warum ist die Beitragsdynamik, festgehalten bei Vertragsabschluss, so wichtig?

Bei Vertragsabschluss haben Sie sich für eine jährliche Dynamik Ihrer Beiträge entschieden. Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, da durch die Inflation der Wert des Geldes über die Jahre hinweg immer weiter abnimmt. Die Dynamik wirkt dem Wertverlust entgegen, da sich durch das Ansteigen der Beiträge auch höhere Versicherungsleistungen ergeben.

Mit der Beitragsdynamik sichern Sie sich zusätzlich das Recht auf eine regelmäßige und automatische Beitragsanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung ab.

Haben Sie mit Ihrem Vertrag eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen, erhöht sich auch die Berufsunfähigkeitsrente. Damit sichern Sie Ihre Kaufkraft und damit Ihren gewohnten Lebensstandard für die Zukunft ab.

Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?

Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Welche Nachteile bringt eine Kündigung des Vorsorgevertrages mit sich?

Die vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Vorsorge haben und für Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein.

Prüfen Sie mit unserer Checkliste, ob Sie alle wichtigen Punkte bedacht haben. Falls nicht, wenden Sie sich an Ihren Vermittler oder rufen Sie uns an. Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrages kann für Sie - insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss - wirtschaftlich nachteilig sein. Dies liegt u. a. darin begründet, dass aus Ihren Beiträgen auch Abschluss- und Vertriebskosten entnommen werden.

Was ist zu beachten, wenn für Sie keine Alternative zur Kündigung infrage kommt?

Eine Kündigung kann nur schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode unter Vorlage des Versicherungsscheins erfolgen, also zum Monats-, Quartals- bzw. Jahresende – je nach vereinbarter Zahlungsweise. Dafür genügt ein von Ihnen unterzeichnetes, formloses Schreiben. Bitte achten Sie dabei auch auf etwaige Dritte, deren Einwilligung bei einer Kündigung notwendig ist (z.B. nach einer Sicherungsabtretung).

Fondsauswahl- und wechsel

Fallen beim Fondskauf Ausgabeaufschläge an?

Nein, es fallen keine Ausgabeaufschläge an.

Was bedeutet Switchen und Shiften?

„Shiften“ bedeutet, dass das vorhandene Fondsvermögen in neue Fonds investiert wird. Beim „Switchen“ werden künftige Sparbeiträge in neue Fonds investiert.

Wo können Sie Ihre aktuelle Fondsübersicht einsehen?

Ihre aktuelle Fondsübersicht finden Sie in der letzten Mitteilung zum Stand der Versicherungsleistung.

Was versteht man unter dem Cost-Average-Effekt?

Investieren Kunden regelmäßig gleiche Beträge zum Beispiel in eine fondsgebundene Versicherung, können sie vom so genannten Cost-Average-Effekt („Durchschnittspreiseffekt“) profitieren. Dieses einfache Prinzip beruht darauf, dass man stets für den gleichen Betrag Fondsanteile erwirbt – unabhängig vom aktuellen Kurs. Das heißt, bei sinkenden Kursen erwirbt man eine größere Anzahl Anteile, bei steigenden Kursen eine geringere Anzahl.

Langfristig betrachtet bedarf es also keiner durchgängig steigenden Märkte, um eine positive Wertentwicklung zu erzielen. Kursschwankungen sind kein Grund zur Beunruhigung, wenn sich der Fonds gegen Ende der Laufzeit vorteilhaft entwickelt.

Steuerliche Behandlung

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Fondspolice?

Im Gegensatz zu normalen Fondsdepots müssen Sie innerhalb einer Fondspolice ihre Zins- und Dividendenerträge nicht jährlich versteuern.

Ein Fondswechsel zur Optimierung Ihrer Anlagestrategie im Rahmen einer Fondspolice löst zudem keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne aus.

Bei Fondspolicen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, unterliegt jedoch mit Ablauf der Versicherungslaufzeit (im Erlebensfall) und im Falle des Rückkaufs/der Kündigung der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge (= Erträge) dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 Prozent.

Mit Einführung der ab dem 1.1.2018 geltenden Investmentsteuerreform wurden inländische Publikumsfonds mit bestimmten Erträgen selbst steuerpflichtig. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber eine pauschalierte Entlastung auf Ebene des Anlegers vorgesehen. Diese Entlastung gilt auch für den Anleger, der über einen Versicherungsvertrag an Publikumsfonds beteiligt ist.

Bei Versicherungsverträgen sieht die Regelung vor, dass bei Ermittlung des steuerpflichtigen Unterschiedsbetrags (= Erträge) pauschal 15 Prozent von den ab 1.1.2018 erwirtschafteten Kapitalerträgen aus Publikumsfonds (Ausschüttungen und Wertsteigerungen) steuerfrei sind.

Sind Sie bei Vertragsende mindestens 62 Jahre alt (oder 60 Jahre bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden) und läuft Ihre Police seit mindestens zwölf Jahren, werden bei Kapitalauszahlung nur 50 Prozent der Erträge mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Wird bei Rentenversicherungen die Verrentung gewählt, werden die Erträge der Aufschubphase nicht besteuert. In der Rentenbezugsphase wird die Rente mit dem Ertragsanteil besteuert.

Warum ist es empfehlenswert Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, fortzuführen?

Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Die Kapitalerträge kommen im Erlebensfall oder bei Kündigung i.d.R. steuerfrei zur Auszahlung, wenn eine laufende Beitragszahlung von mindestens fünf Jahren vereinbart wurde und die Auszahlung frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss erfolgt. Durch eine Kündigung Ihres Vertrages verlieren Sie diesen Vorteil.

 

 

Wie werden zukünftige Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen besteuert?

Das bis zum Rentenbeginn aufgebaute Fondsvermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde (Ertragsanteilsbesteuerung). Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Kundenschreiben betriebliche Altersversorgung (bAV) - Renteninformation

Was ist bei meinem Vertrag steuerlich wichtig?

Welche steuerlichen Regeln für Ihren Vertrag gelten, hängt davon ab, wann Sie ihn abgeschlossen haben. Dazu kommt noch, wie der Vertrag gestaltet ist.

Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.

Wann ist ein Vertrag gesetzlich unverfallbar?

Diese Frage müssen Sie sich nur stellen, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet. Sie haben einen unverfallbaren Anspruch,

  • wenn Sie die Beiträge aus Ihrem eigenen Gehalt zahlen oder zum Ende des Arbeitsvertrages
  • 21 Jahre alt sind und
  • die Versicherung mindestens 3 Jahre besteht.

Ist dies der Fall, können Sie keine vorzeitige Auszahlung verlangen. Dies ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Welche Verfügungsbeschränkungen gibt es bei der gesetzlichen Unverfallbarkeit?

Ist Ihr Vertrag gesetzlich unverfallbar, gelten nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) folgende Verfügungsbeschränkungen:

  • Sie können die Versicherung nicht vorzeitig kündigen. Sie dürfen den Vertrag weder abtreten noch beleihen.

Sprechen Sie trotzdem eine Kündigung aus, führen wir die Versicherung weiter. Sie zahlen keine Beiträge mehr.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). So lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, liegt das Recht zu kündigen bei ihm. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.

Führen Sie nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrages die Versicherung privat weiter, haben Sie das Recht zu kündigen.

In beiden Fällen ist eine Kündigung nicht möglich, wenn die Versicherung gesetzlich unverfallbar ist.

Warum kommt eine Auszahlung nicht in Betracht, wenn ein gesetzliches oder bedingungsgemäßes Verbot entgegensteht?

Ihr Vertrag ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und vom Gesetzgeber gefördert. Sie können den Vertrag nicht kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist im Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) geregelt.

Die Voraussetzungen liegen vor, wenn

  • Ihr Arbeitsvertrag endet und
  • Ihr Vertrag gesetzlich unverfallbar ist.

Wir informieren Sie trotzdem über den Rückkaufswert. Das ist eine Pflicht für uns in der Renteninformation.

Neben den gesetzlichen Regeln kann eine Kündigung auch nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein. Dies ist dann möglich, wenn es sich um eine Berufsunfähigkeits-Versicherung handelt.

Bei eingetretener Unverfallbarkeit nach Ausscheiden: Kann ich den Vertrag vorzeitig auflösen?

Beziehen Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie den Vertrag trotzdem vorzeitig auflösen. Hierzu brauchen wir die Kopie Ihres Altersrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei eingetretener Unverfallbarkeit nach Ausscheiden: Wann finden wir eine Kleinstanwartschaft ab?

Für Abfindungen gibt es ein gesetzliches Verbot. Ausgenommen davon sind sogenannte Kleinstanwartschaften. Liegt der Betrag zur Auszahlung unter einem bestimmten Wert, können wir die Versicherung abfinden.

Die Abfindung kann nur Ihr ehemaliger Arbeitgeber verlangen.

Bei Fondsprodukten: Warum ergeben sich nur Überschüsse im Sicherungsvermögen und nicht in der von mir gewählten Fondsanlage?

Fondsprodukte sind häufig mit einem Mechanismus ausgestattet, in dem wir Ihr Guthaben umschichten.

Zum Beispiel gibt es folgende 3 Töpfe für Ihr Guthaben:

  • das Sicherungsvermögen
  • den Garantiefonds mit 80 % Garantie
  • die freie Fondsanlage.

2 dieser 3 Töpfe sind zu jedem Zeitpunkt gefüllt. Einer davon ist immer der Garantiefonds. Der zweite Topf ist entweder das Sicherungsvermögen oder die freie Fondsanlage. Dies ist abhängig von

  • dem Guthaben im Vertrag,
  • der Dauer und
  • der von uns zu erbringenden garantierten Leistung.

Welche Töpfe wir wann bedienen, regelt unser System automatisch.

Es ist möglich, dass noch keine Werte in der freien Fondsanlage sind. Dort investieren wir erst, wenn sich die garantierte Leistung aus dem Garantiefonds und dem Sicherungsvermögen finanziert.

Warum habe ich nicht zu allen meinen Verträgen eine Renteninformation bekommen?

Nur für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind wir dazu verpflichtet, Ihnen die Renteninformation zuzusenden. Dies sind

  • Direktversicherungen und
  • Pensionsfondsverträge.

Haben Sie in diesen Durchführungswegen mehrere Verträge, kann die Auskunft zeitlich versetzt kommen. Dann bitten wir Sie um Ihre Geduld.

Besitzen Sie eine Direktzusage Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich bitte an diesen.

Bei Zusagen für eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gibt es keine Pflicht für eine Renteninformation.

Warum ist der Rechnungszins nicht angegeben?

Der Rechnungszins gehört nicht zu den Pflichtangaben in der Renteninformation.

Der Gesetzgeber hat klare Regeln für den Inhalt der Renteninformation festgelegt. Die Angabe des Rechnungszinses gehört nicht dazu.

Was muss ich bei Verträgen mit einer Dynamik (automatische Anpassung) beachten? Woran erkenne ich die betroffenen Versicherungen?

Uns bekannte Erhöhungen für die Zukunft sind in der Renteninformation berücksichtigt. Dies sind fest vereinbarte Dynamiken. Zum Beispiel kann dies ein bestimmter Prozentsatz des aktuellen Beitrages sein.

Ist eine Dynamik vereinbart, sind diese in den Werten zum Ende des Vertrages oder zum Beginn der Rente eingerechnet. Ist dies der Fall, finden Sie in der ersten Tabelle einen Hinweis bei den betreffenden Werten.

Warum ist mein Beitrag zum 1. Januar nicht berücksichtigt?

Die Renteninformation gilt für das vorangegangene Jahr. Ist der Stichtag der 1. Januar 2021, zeigen wir Ihnen den Stand zum Ende des Vorjahres (31. Dezember 2020).

Warum werden Werte in Kursivdruck dargestellt?

Wenn sich wesentliche Änderungen der Werte gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind die Werte in Kursivdruck gekennzeichnet. Dabei werden verringerte und erhöhte Beträge gleichermaßen berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit weisen wir nur die aufsummierten Gesamtwerte kursiv aus.

Postanschrift

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