Der bestehende Vertrag kann bereits wichtige Vorteile enthalten: gezahlte Abschlusskosten, vorhandenes Vertragsguthaben, bereits gutgeschriebene Zulagen, vereinbarte Garantien, eine lebenslange Rentenleistung und vertraute Vertragsbedingungen. Die AVRG-Reform eröffnet eine zusätzliche Fördermöglichkeit, ohne dass dafür automatisch ein neuer Vertrag erforderlich ist. Deshalb sollte zuerst geprüft werden, welche Möglichkeiten innerhalb des bestehenden Vertrags bestehen.
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