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Sie möchten Ihre Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr erstellen?

Die Meldung aller erforderlichen Daten an die Behörden (Finanzamt, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) erfolgte fristgerecht und unaufgefordert bis zum 29. Februar 2024. Dies betrifft meldepflichtige Daten zu Riester- und Rüruprenten sowie zu Leistungsbezügen (Rentenbezugsmitteilungen). Der Versand aller schriftlichen Bescheinigungen erfolgt selbstverständlich automatisch zu einem späteren Zeitpunkt.

Möchten Sie zu anderen Versicherungen die gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben, so reicht die einfache Angabe der Summe anhand Ihrer Kontoauszüge, ohne schriftliche Bescheinigung unsererseits.

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