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Fragen und Antworten

Vertragliches

Versicherungen sind für einen langen Zeitraum abgeschlossen. In dieser Zeit kann sich jedoch die persönliche oder finanzielle Situation verändern.

Häufige Fragen zu diesen Themen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Haben Sie weitere und detaillierte Fragen, nutzen Sie unser Kontaktformular.

Dynamik:

Was bedeutet Dynamik?

Im Versicherungsbereich bezeichnet die Dynamik eine vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages.

Mit der Dynamik haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz, ohne Gesundheitsprüfung dem gestiegenen Gehalt / Lebensstandard anzupassen.

Ist es möglich die Dynamik abzulehnen?

Sie können die dynamische Anpassung zeitnah, ohne Angabe von Gründen, ablehnen.
Wird das Angebot allerdings 3 Jahre in Folge abgelehnt, entfällt das Recht auf weitere Angebote für diesen Vertrag .

Im Vertrag ist eine Dynamik vereinbart – kann ich den Erhöhungsbetrag selbst bestimmen?

Die jährliche Erhöhung ist bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, die Summe kann nicht individuell festgelegt werden.

Warum bekomme ich keine Angebote mehr für die Erhöhung meiner Versicherung?

Mögliche Gründe warum Sie aktuell kein Dynamikangebot zu Ihrem Vertrag erhalten haben:

  • Ihre Versicherung steht kurz vor dem Ablauf: In der Regel werden in den letzten 3 Versicherungsjahren keine Angebote zur Anpassung erstellt, dies ist in der Versicherungspolice geregelt.
  • Ihr Anpassungsecht ist erloschen: Sie haben unser Angebot 3x in Folge abgelehnt. Weitere Angebote können wir Ihnen nicht erstellen.
  • Uns fehlt ihre aktuelle Adresse: Das aktuelle Angebot zur dynamischen Erhöhung liegt Ihnen nicht vor, aber Ihnen wird per Lastschrift ein höherer Beitrag eingezogen. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, evtl. haben wir keine aktuelle Adresse vorliegen. Nutzen Sie dafür unsere Umzugsmeldung.

Was ist zu beachten, wenn ich die Dynamik ganz ausschließen möchte?

  • Nach einem schriftlichen Ausschluß der Dynamik, verliere ich das Recht auf dynamische Anpassung ohne Gesundheitsprüfung.

Mein Versicherungsschutz erhöht sich nicht mehr. Ein Wertverlust durch Inflation wird nicht mehr ausgeglichen.

Bezugsrecht:

Was bedeutet Bezugsrecht?

Mit einem Bezugsrecht können Sie den Leistungsempfänger für den Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person bestimmen.
In den meisten Fällen wurde ein Bezugsrecht bei Vertragsabschluss festgelegt.

Über das Bezugsrecht im Todesfall kann der Versicherungsnehmer bestimmen, wer die Sterbefallleistung erhält.

Das Bezugsrecht im Erlebensfall regelt, wer abweichend vom Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag erhält. 

Was passiert mit der Leistung im Sterbefall, wenn der Versicherungsnehmer keine Bezugsberechtigten festgelegt hat?

Die Leistung fällt in den Nachlass.

Alle erbberechtigten Personen müssen sich auf eine gemeinsame Auszahlung einigen.

Kann jederzeit das Bezugsrecht geändert werden?

Während der Vertragslaufzeit kann die widerruflich bezugsberechtigte Person jederzeit, vom Versicherungsnehmer, schriftlich geändert werden.

Nutzen Sie dafür das Dokument Änderung des Bezugsrechts.

Kann ich mehrere Bezugsberechtigte eintragen?

Ja, der Versicherungsnehmer kann eine oder mehrere Personen als bezugsberechtigte Personen benennen.

Nutzen Sie dafür das Dokument Änderung des Bezugsrechts.

Wie ist die Änderung der bezugsberechtigten Person / Personen einzureichen?

Hierzu benötigen wir eine unterschriebene Willenserklärung des Versicherungsnehmers.

Dabei sind folgende Angaben notwendig:

  • Die Daten zur Person (vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse)
  • Bei mehreren bezugsberechtigten Personen wird die Leistung gleichmäßig verteilt oder
    Sie geben uns die Verteilung vor.

Wichtig: Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht gewünscht, benötigen wir ein gesondertes Formular. Dieses senden wir Ihnen auf Anforderung zu.

Zahlungsschwierigkeiten während der Beitragszahlungsdauer
Gerne prüfen wir, welche Optionen in Ihrem Vertrag möglich sind.
Ob diese Option auf ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden:

Kann ich den Versicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren?

Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden.

Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst.

Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im Verhältnis.

Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular. 

Ist eine Weiterführung ohne Beitragszahlung möglich?

Grundsätzlich bietet Proxalto eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte
Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.

Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.

Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem
entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen.
Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und
gewünschten Umfang. 

Handelt es sich um eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
oder um eine Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Handelt es sich in Ihrem Fall um eine "Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung" (SBU) oder um eine 
"Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung" (SEU)

Melden Sie sich bitte schriftlich bei uns für eine individuelle Lösung.

Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular

Jährliche Vertragsinformation

Wie werde ich über die Entwicklung meiner Versicherung informiert?

Sie erhalten jährlich eine aktuelle Wertmitteilung schriftlich von uns.

Für den Versand dieser Auskunft benötigen wir ihre aktuelle Anschrift. Bitte teilen Sie uns jede Adressänderung mit.

Kapitalentnahme während der Vertragslaufzeit:

Kann ich jederzeit Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?

Reichen Sie uns dazu schriftlich, unter Angabe des gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis höchstmöglicher Betrag, eine Auszahlungserklärung mit Angabe Ihrer IBAN, unterschrieben ein.

Gerne prüfen wir welche Optionen in Ihrem Vertrag möglich sind.  

Nach geltenden gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen.

Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / Geldwäschegesetz (GwG)

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